Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden.
In den Ausschüssen konzentriert sich der jeweilige Abgeordnte auf ein Teilgebiet der Politik. Dort werden alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung beraten und es wird versucht bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähirgen Kompromiss zu finden.
Ich arbeite in folgenden Ausschüssen mit:
Ordentliches Mitglied:
- Haushaltsausschuss; Ohne Zustimmung des Bundestages erhält die Bundesregierung keine Cent aus der Staatskasse. Wie viel Geld der Bund ausgibt und wofür - darüber berät der Haushaltsausschuss des Bundestages im jählichen Haushaltsverfahren. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Eurostabilisierung. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses übernimmt nach parlamentarischen Brauch ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion.
- Vertrauensgremium; In diesem Gremium werden die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste - Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst - beraten. Diese unterliegen der Geheimhaltung und werden deshalb nicht durch den Haushaltsschuss, sondern durch das Vertrauensgremium beschlossen und während des Jahres kontrolliert.
Stellvertretendes Mitglied:
- Ausschuss für Inneres und Heimat; Von Ausländer- und Asylpolitik bis zum Zivil- und Katastrophenschutz: Der Innenausschuss hat breit gefächerte Aufgaben. Dabei versucht er, innere Sicherheit für die Gemeinschaft und Bürgerrechte für den Einzelnen in Einklang zu bringen. Neben der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums des Innern und dessen nachgeordneten Bundesbehörden bereitet er auch wichtige Gesetzesvorhaben vor, bevor diese im Plenum beschlossen werden können. Zudem werden Anhörungen durchgeführt, um Informationen zu Detailfragen von Sachverständigen einzuholen.